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Das neue 0190-Gesetz: Wer schützt uns vor den Dialern?

Ulrich Thoenes
Der Spaß mit den heißen Nummern soll für die Anbieter ein Ende haben. Zumindest teilweise.
Unzähligen Medienberichten zum Trotz: Mit der zunehmenden Nutzung des Internets tappen auch immer mehr User in die 0190-Gebührenfalle. Ein schönes Bild angeklickt – zack, schon ist der Dialer auf dem eigenen PC. Das neue Gesetz zur Bekämpfung des 0190-Missbrauchs trat früher als erwartet schon am 15. August 2003 in Kraft. Doch reicht es aus?




Die Umsätze häufen sich von Jahr zu Jahr ...


Rund eine Million 0190-er Nummern hat die Regulierungsbehörde RegTP seit ihrer Einrichtung im Jahr 1998 inzwischen ausgegeben – und das immer gleich im 1.000-er Pack. Unter den Kunden sind Netzbetreiber wie die Telekom ebenso wie etwa die Stadtwerke Bad Salzuflen. Angenommen unter den (oft weitervermittelten) Nummern tummeln sich nur 1 % schwarze Schafe, entspricht das bereits der stattlichen Zahl von 10.000 Rufnummern! Von Jahr zu Jahr wachsen die Umsätze mit 0190: Im Jahre 2002 waren es rund 613 Millionen Euro. Für das Jahr 2005 prognostiziert das Beratungsunternehmen „telemach“ schon 754 Millionen Euro.


... und auch die Klagen!


Selbst Gräuelmeldungen in der Presse wie „900 Euro Abzocke für eine einzige Einwahl!“ scheinen diesen Trend nicht aufhalten zu können. So stellt beispielsweise die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz steigende Zahlen fest: 125.000 Bürger suchten im Jahre 2002 Rat – 10.000 mehr als im Jahr zuvor. Überhöhte Telefon- und Internetrechnungen gehörten dabei zu den am häufigsten vorgetragenen Problemen.


Neues 0190-Gesetz soll alles besser machen


Aber jetzt ist es da, das neue 0190-Gesetz, das den Verbraucher wirksam schützen soll. Was ist neu daran?
  • Jeder kann von der Regulierungsbehörde innerhalb von 10 Tagen Auskunft erwarten, wer über eine bestimmte Rufnummer Dienstleistungen anbietet.
  • Generell dürfen bei 0190-/0900-Nummern nicht mehr als 2 Euro pro Minute bzw. 30 Euro pro Einwahl berechnet werden.
  • Anbieter müssen Dialer bei der Regulierungsbehörde registrieren lassen und versichern, dass „eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist'. (Artikel 1 zu § 43 b (5) TKG)
  • Bei Verstößen droht ein Strafgeld von bis 100.000 Euro.
Das hört sich alles ganz gut an, doch der Teufel sitzt – wie so oft – im Detail. Das Gesetz lässt findigen Anbietern massenhaft Lücken. Und die sind nicht neu. Beispiel gefällig?



Der Kampf der Erotiker


Erotikanbieter gingen sich schon längst gegenseitig an die Wäsche, wenn es um 0190 ging. In dem Geschäft ist besonders viel Geld zu verdienen; die Konkurrenz dementsprechend groß.
Die Beate Uhse New Medi@ GmbH erlangte im Mai 2003 eine einstweilige Verfügung gegen eine Telefonnetzbetreiberin, die „heiße Nummern' an die holländische Firma I. B.V. weitergegeben hatte. Ein Klick auf bestimmte Bilder und schon hatte sich der Surfer bei I. B.V. - unbemerkt - einen Dialer eingefangen. Das Landgericht Köln hatte dann im Urteil am 3.7.2003 festgestellt:
„Geeignete Maßnahme zur zukünftigen Unterbindung des Rechtsverstoßes kann, wenn - wie hier - Abmahnungen und Sperrungen einzelner Rufnummern erfolglos bleiben, nur die Sperrung sämtlicher Rufnummern des unlauter Handelnden sein, da nur so verhindert werden kann, dass die Verstöße unter anderen Rufnummern fortgesetzt werden.“

Damit hat das LG Köln bereits den Finger in eine offene Wunde gelegt: Anbieter horten Nummern oft gleich im Dutzend. Wenn sie Ärger mit einzelnen Nummern bekommen, werden diese eben gesperrt und mit einer anderen Nummer aus dem eigenen Pool geht es munter weiter. Diesem Geschäftsgebaren bietet auch das neue 0190-Gesetz keinen Einhalt. Die Regulierungsbehörde kann allenfalls „die Abschaltung der Rufnummer anordnen' (Artikel 1 zu § 43 c (1) TKG), aber eben nur dieser einen.
Das Landgericht war also bereits weitsichtiger als jetzt der Gesetzgeber. Zu fordern ist nämlich ganz klar: Einem mehrfach aufgefallenen unseriösen Anbieter müssen alle Nummern gesperrt werden. Allerdings: Dass der dann unter einem anderen Namen wieder fröhlich weitermachen kann, ist ein ganz anderes Kapitel. Und dass Firmen im Ausland kaum greifbar sind, ebenfalls. Auch daran wird das neue Gesetz nichts ändern (können) ...



Auskunft in 2 Sekunden


Die jetzt im Gesetz festgeschriebene Auskunftsmöglichkeit über 0190-Anbieter ist nicht gerade neu. Seriöse Anbieter ermöglichten ihren Kunden auch bisher schon die Einholung solcher Informationen. Die maximal festgeschriebene Auskunftsdauer von 10 Tagen muss sich niemand gedulden: Die Regulierungsbehörde selbst bietet eine 0190-Sofortinfo im Internet an – man braucht nur eine 0190-Nummer einzutippen und erhält sofort Name und Adresse des Betreibers.


Gesetz nützt den Netzbetreibern


Es bleibt abzuwarten, wie stark der User vom neuen Gesetz profitiert. Die Registrierungspflicht eines teuren Dialers bei der RegTP nützt ihm zunächst wenig. Und auch die maximal möglichen 30 Euro pro Einwahl können sich am Ende ganz schön summieren - bei entsprechend vielen Einwahlen.
Den Netzbetreibern - also sozusagen den Zwischenhändlern – ist das neue Gesetz gar nicht so unsympathisch. So macht Dr. Ralf Kohl von der Mainzer DTMS AG auf einen interessanten Aspekt aufmerksam: „Für uns Netzbetreiber ist gut, dass durch das neue Gesetz Rechtssicherheit geschaffen wird, da wir bei allen Abschaltungen in der Vergangenheit Gefahr liefen, vom Diensteanbieter wegen entgangenen Umsatzes auf Schadenersatz verklagt zu werden.“
Na bitte! So ist doch wenigstens den Betreibern schon mal geholfen.



0190: Mini- oder Maxi-Problem?


Sehr unterschiedliche Einschätzungen gibt es nach wie vor, wie viele User überhaupt vom 0190-Problem betroffen sind. Die Mainzer DTMS ist mit 33.000 vermittelten Service-Rufnummern bereits ein recht großer Netzbetreiber. Nach eigenen Angaben laufen bei ihr pro Jahr nur bei 0,2 % der Rufnummern „substanzielle Missbrauchsfälle' auf, die tatsächlich zu Abschaltungen oder Kündigungen führen.

Ein anderes Bild zeichnet eine Online-Untersuchung des Bonner Krimologen Dr. Werner Rüther. In der jüngst veröffentlichen Studie wurden 235 von knapp 1.300 befragten Personen mindestens einmal Opfer eines Dialer-Betrugs. Eine Zahl, die deutlich über der von Hackerangriffen und Auktionsbetrügereien im Internet liegt.



Gegen Netzpiraten ist kaum ein Kraut gewachsen: immer andere üble Tricks!


Gesetzgeberische Maßnahmen sind notwendig, müssen aber noch den Beweis ihrer Effektivität antreten.
Aufgeklärt wird heute über alles und jedes. Auch über 0190 – und trotzdem wird fleißig weiter in die Falle getappt.
In der oben genannten Studie wurden als Maßnahmen gegen „Cyper-Crimes“ am häufigsten mehr Aufklärung und mehr technische Sicherung genannt. Das könnte tatsächlich effektiver sein als etwa strafrechtliche Kontrollen von „schwarzen Schafen“.
Doch der Teufel liegt überall im Detail: Wer etwa frohgemut die bekannte URL xp-antispy.de (Vorsicht!) anwählt, muss höllisch aufpassen: Bisher gab es dort eine nützliche und kostenlose Antispy-Software zum Herunterladen. Klickt der Besucher nun auf verschiedene Stellen der Site, lädt man sich ruckzuck die Datei „Securitytipps.exe“ herunter – mit einem Dialer im Gepäck. Dass die Einwahl dann 1,86 Euro pro Minute kostet, wird äußerst dezent am unteren Seitenrand erwähnt. Der frühere Anbieter der Site ist umgezogen auf xp-antispy.org und weist dort auf die entstandene Problematik hin. Ein weiterer übler Trick also: Bekannte und bewährte Websites werden aufgekauft und dann unauffällig mit Dialern versehen.
Ob das eines Tages auch mit Microsoft.com passiert?



Was der User zahlt und was der Anbieter vom Netzbetreiber erhält


Telefonvorwahlnummer 0190 - ... Endkunde zahlt ... EUR pro Minute Anbieter erhält ... EUR pro Minute*
.. - 4/6 0,41 0,11 - 0,12
... - 1/2/3/5 0,62 0,27 - 0,30
... - 7/9 1,24 0,67 - 0,77
... - 8 1,86 1,27 - 1,53
* Circa-Werte, variieren je nach Anbieter und Umsatz

27.8.2003






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