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Cyberwar (2) - Sieg ohne Krieg!

Mario Gongolsky

Die Bürgerrechte kapitulieren vor dem Terror. Letztlich ist das Internet nur dann zu zähmen, wenn endlich Schluss ist mit der Anonymität seiner Benutzer. Das versteht man jedenfalls so, bei der EU in Brüssel, im Bundesinnenministerium in Berlin und seinem seinen Vordenkern in Düsseldorf.

Internetprovider müssen dort alle Verbindungsdaten speichern und auf Verlangen aushändigen. Das Recht auf eine unbeobachtete Kommunikation ist damit de facto Makulatur. Vereinfachter Lauschangriff, verwanzte Redaktionen, gläserner Surfer und kaum hörbare Gegenwehr. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz verschlief zwar die erste Runde des Schily-Anti-Terror-Paketes, ist aber inzwischen hellwach: “Mit dem deutschen Verfassungsrecht ist eine verdachtslose routinemäßige Speicherung sämtlicher bei der Nutzung von Kommunikationsnetzen anfallender Daten auf Vorrat nicht zu vereinbaren.”

Im innereuropäischen Vergleich agiert die Bundesregierung in Fragen der Bürgerrechtsbeschneidung zu Gunsten der inneren Sicherheit nicht einmal besonders ruppig. Hier darf die Konferenz der Datenschützer immerhin die Bundesregierung auffordern nachzubessern oder zu überdenken. In Frankreich hat man die Datenschützer bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gleich ganz ausgeklammert.

Allen Gefahren zum Trotz, zu einer solchen Einschränkung bürgerlicher Freiheiten gehört nicht nur die Bereitschaft zum öffentlichen Diskurs, sondern vor allen Dingen eine sorgfältige Rechtsgüterabwägung, die auch Antwort geben muss, ob die Maßnahmen nachweislich einen wirksamen Beitrag zur Gefahrenabwehr darstellen. Der Schock der Öffentlichkeit, den die Attentate des 11. September und die Verstrickungen der deutschen Terrorzellen ausgelöst haben, wird hemmungslos für einen gesetzgebenden Aktionismus ausgenutzt.


Weggesperrt und vergessen?


Dr. Werner Maihofer
Neu sind solche politischen Manöver in Deutschland nicht. Schon im blutigen Herbst der RAF im Jahre 1977 wurden die Sicherheitsgesetzte auf Kosten der Bürgerrechte verschärft. Die besondere Bedrohungslage erfordere besondere Maßnahmen, erklärte der damalige Innenminister Dr. Werner Maihofer. Im Kern war es die Verschärfung und Ausdehnung des Paragraphen 129a und 129b, ein juristischer Zankapfel, dessen Wurzeln bis ins Kaiserreich zurückgehen und in der NS-Zeit zur vorbeugenden Verfolgung Andersdenkender missbraucht wurde. Die Alliierten strichen diesen Paragraphen, aber schon bei der ersten Strafrechtsreform 1951 wurde der Paragraph wieder aufgenommen. 1977 erfolgte eine Verschärfung, mit der man den Datenschutz aushebeln konnte und mit deren Hilfe die menschenrechtsverletzende Isolationshaft verhängt werden kann. Gleich im November 2001 wurde der Paragraph abermals erweitert, um die Personen zu verfolgen, deren vermutetes terroristisches Treiben sich gar nicht auf Deutschland bezieht. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) warnte vor eiligen Antiterrorgesetzen, denn die Erfahrung aus der Terrorismusbekämpfung der Siebzigerjahre zeigt, dass solche Gesetze dauerhaft bestehen bleiben.


Sieg ohne Krieg!


Wie muss man sich eigentlich die Maßnahmen zum Schutz der Inneren Sicherheit im Internet vorstellen, wenn der Waffengang im Irak Realität ist? Geht es eigentlich bei alledem überhaupt um mehr Sicherheit, oder gibt es vielleicht einen geheimen Marshallpan gegen unser aller Privatsphäre? Wenn man liest, was an Überwachungsmöglichkeiten “Europanorm” werden soll, kann man sich eines solchen Eindrucks kaum noch erwehren. Im Medienkonzert werden die kritischen Stimmen jedenfalls wenig gehört. Das Onlinemagazin “Krit” veröffentlichte ein exzellentes Interview mit dem Bürgerrechtler, Buchautor und Rechtsanwalt Rolf Gössner. Der findet: “Es scheint, als befänden wir uns in einem nicht erklärten Ausnahmezustand.” und urteilt über den deutschen “Otto-Katalog” zur Inneren Sicherheit: ”... ganz nebenbei wird eine der ältesten rechtsstaatlichen Errungenschaften, die Unschuldsvermutung, aufgegeben, die Beweislast umgekehrt. Das sind Merkmale eines autoritären Sicherheitsstaates, in dem Rechtssicherheit und Vertrauen verloren gehen, Verunsicherung und Verängstigung gedeihen.” Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch schrieb schon im November 2001 einen Beitrag für die Süddeutsche Zeitung: ”Bei aller Zurückhaltung: Der Gesetzentwurf hat keinen Respekt vor der Rechtstradition unseres Landes, vor Würde und Privatheit seiner Bürger. Er verrät totalitären Geist.”

Also müssen wir Bürger uns aus eigener Initiative bewegen, um unsere Rechte zu erhalten. Der Schuss kommt leider aus dem eigenen Lager. “Man könnte meinen, Osama bin Laden und El Qaida hätten Einfluss genommen auf die Gesetzgebung in diesem Lande.”, meint Gössner. Der Cyber-War ist bis heute eine Fiktion, der Otto-Katalog hingegen bittere Realität.

7.3.2003








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